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Onlinespeed: Was ist Schnelles Internet?

Das neue Modernisierungsgesetz im Bereich Telekommunikation verspricht in Deutschland ab Mai 2022 ein schnelleres Internet. Das gilt für den Festnetz- sowie für den Mobilfunkbereich. Gleichzeitig sollen die Verbraucherrechte gestärkt werden.

Was bedeutet schnelles Internet?

Die oberen Ausführungen betreffen zunächst einmal das Bundesland Baden-Württemberg. Hier liegt der Richtwert laut der Verbraucherschutzzentrale bei 30 Mb/s. Dieser wurde im Laufe der letzten Jahre stetig angehoben. Doch wie schnell ist das schnelle Internet wirklich? Die einstige Geschwindigkeit von 56 Kilobit ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Abschließend ist eine ausreichende Geschwindigkeit immer noch nicht vollends geklärt. Deshalb gibt es keine rechtlich verbindliche Untergrenze.

Bald schnelles Internet für ganz Deutschland?

Diese soll in den nächsten Monaten noch einmal neu berechnet werden. Die Hoffnung steigt damit auch für die immer noch 4 % alle Haushalte in Deutschland, die 2020 keinen Internet-Anschluss hatten. Ausgehend von dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz soll der Internet-Anschluss durch einen Glasfaser-Anbieter zu einem Recht werden, das zu einem erschwinglichen Preis zur Verfügung steht.

Endlich schnelles Internet zu erschwinglichen Preisen

Außerdem steigen die Rechte für die Verbraucher gegenüber den Internet-Anbietern. Ist die Bandbreite, die zur Verfügung steht, niedriger als im Vertrag vereinbart, kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt außerordentlich gekündigt werden. Wenn der Anbieter bei einer Störung nicht innerhalb der nächsten zwei Tage für eine Lösung sorgt, besteht ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht, gleichzeitig hat der Verbraucher das Recht auf eine Entschädigung.

Das sind die Rechte der Verbraucher

Die Verbraucher haben das Recht bei der Bundesnetzagentur Beschwerde zu stellen, wenn sie immer noch keinen Zugang zu schnellem Internet haben. Notfalls soll ein anderer alternativer Anbieter mit der Verlegung von Breitbandleitungen betraut werden. Die Kosten dafür werden aus einem Finanzierungstopf gezogen, in den Telekommunikationsdienste wie WhatsApp und Facebook ebenso einzahlen müssen wie die Anbieter von Telekommunikation.

Gleichzeitig dürfen die Anbieter einen Vertrag mit dem Verbraucher vereinbaren, der maximal über 24 Monate läuft. Doch nicht nur im Bereich Festnetzinternet besteht ein flächendeckendes Recht auf schnelles Internet. Auch im Mobilfunknetz soll das Recht bis zum Jahr 2026 folgen. Die Basisanforderungen in diesem Bereich ersetzen 4G durch 5G. Es ist davon auszugehen, dass der Internetausbau weiterhin vorangetrieben wird, damit die Verbraucher unabhängiger sicher mobil sind.

Internet aus dem All

Ganz neu für die breite Masse ist das Internet aus dem All. Genauer gesagt Starlink, welches zu Elon Musk gehört. Spätestens seit dem Ukraine Krieg, wurde Starlink weltweit bekannt. Musk hat seine Satelliten im All bereitgestellt, damit in der Ukraine ohne Aufwand und ungestört Internet bereitgestellt werden kann.

Im Gegensatz zum klassischen Internet wird das Internet aus dem All nicht über Kabel transportiert, sondern per Lichtwellen über Satelliten. Durch die direkte Bahn kann die Geschwindigkeit deutlich schneller sein als über Glasfaser. Über 12.000 im All wurden bereits genehmigt. Der große Vorteil hierbei ist, dass schnelles Internet nahezu überall verfügbar sein wird. Auch dort, wo aktuell kein Empfang oder lediglich sehr schlechter möglich ist.

Konkurrenten haben zwar ähnliche Konzepte, doch sind diese nicht nur Entfernungstechnisch deutlich weiter entfernt, sondern auch technologisch. Das Benutzen und Einrichten von Starlink ist auch für Laien ein Kinderspiel. Das gelieferte Endgerät muss lediglich in die Steckdose eingesteckt und zum Himmel ausgerichtet werden. Alles andere geschieht autonom. Die Empfangsschüssel lokalisiert das Signal und richtet sich eigenständig aus.

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